Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Vertragsabschluss der AGB's
Diese AGB's gelten für alle Verträge zwischen der InMed GmbH (nachfolgend „InMed“) und ihren Kunden. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit InMed verbindlich. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind jederzeit auf unserer Website abrufbar.
Angebot und Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken inkl. MwSt. Preisänderungen und offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten. Angebote sind grundsätzlich verbindlich, sofern nicht anders vermerkt.
Beschaffung
Von InMed im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bereitzustellende bzw. zu betreibende Hardware und Software wird von dieser vorgegeben und beschafft. Dabei werden die Anforderungen des Kunden (z.B. Leistung, Verfügbarkeit) berücksichtigt.
Lieferung und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zum Frachtvertrag. Dies bedeutet unter anderem, dass nach erfolgreicher Übergabe bzw. Deponierung der Sendung durch das Transportunternehmen, die Gefahr auf den Kunden übergeht. Möchte der Kunde keine Deponierung der Sendung, liegt es am Kunden, dies dem Transportunternehmen zu melden (z.B. der Post). Zur Sicherstellung und Nachverfolgung der korrekten Ablieferung, kann das Transportunternehmen Fotos (inkl. geografischer Koordinaten) von der deponierten Sendung machen. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch InMed hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Zahlung per Vorauskasse, Rechnung (30 Tage netto) oder Nachnahme. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahngebühren erhoben. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn InMed über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist InMed ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von InMed angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist InMed berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von InMed. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von InMed gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
Garantie und Haftung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung sowie die Herstellergarantie. Bei Software ist der Kunde für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich.
Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder Datenverlust wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet InMed nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht der InMed verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird. Ferner ist er verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um solche Schäden bzw. deren Auswirkungen zu minimieren.
Der Kunde haftet für alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden, die als Folge des sorgfaltswidrigen Gebrauchs der Informatik-Anlage entstehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass InMed keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Gewährleistung / Garantie von InMed für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs- / Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungs- / Garantieansprüche gegenüber InMed und dem Hersteller / Lieferanten. Die einzige Pflicht von InMed besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungs- / Garantieansprüche gegen den Hersteller / Lieferanten an den Kunden abzutreten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Gewährleistungs- / Garantiebestimmungen die Gewährleistung / Garantie in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung InMed schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung / Garantie insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: unzulängliche Wartung, Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung, Modifikationen oder Reparaturversuche, äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von InMed noch vom Hersteller / Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller / Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Gewährleistungs- / Garantiedauer wird auf der Rechnung ausgewiesen und durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die gesetzliche Gewährleistung wird vollständig ausgeschlossen.
InMed haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch Vorsatz oder grobes Verschulden von InMed oder den von InMed beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt.
Mängelrügen und Retouren
Der Kunde hat die Ware unmittelbar und bestmöglich nach Ablieferung zu prüfen. Offene Mängel sind umgehend (innerhalb 5 Werktage) zu rügen. Versteckte Mängel sind umgehend (spätestens innerhalb von 10 Werktagen) nach deren Entdeckung zu rügen. Mängel sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der nachfolgend aufgeführten Gewährleistung- / Garantieleistungen zur Folge. Rücksendungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung. Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind: Software und Lizenzen, geöffnete oder benutzte Produkte und Sonderbestellungen.
Vor Rücksendung / Abgabe von Datenträgern an InMed hat der Kunde eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Eine Haftung für verlorene Daten wird ausgeschlossen.
Sicherheitsvorschriften
Der Kunde hat jederzeit sicherzustellen, dass die Kundenanlage den relevanten nationalen Sicherheitsnormen entspricht, und er hat diese jederzeit einzuhalten. InMed behält sich vor, die Verbindung zu allen Kundenanlagen bzw. die Erbringung der Vertragsleistung zu unterbrechen oder einzustellen, sofern dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen könnten, oder die Qualität der Vertragsleistung wesentlich beeinträchtigt würde. Die InMed setzt den Kunden in diesen Fällen unverzüglich in Kenntnis.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde schafft die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen, damit InMed die Vertragsleistung optimal erbringen kann. Er hat diese über technische oder sonstige Einrichtungen und Umstände zu orientieren, welche die vertragsgemässe Erfüllung (Vertragsleistung) gefährden können. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten.
Höhere Gewalt
Die Vertragspartner haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den Vertragspartnern nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und der betroffene Vertragspartner dies unverzüglich anzeigt sowie alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt.
Geheimhaltunspflicht
Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen in Durchführung der Vertragsleistung zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erhalten – z.B. offen gelegte Dokumente, Bilder, Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse – streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei ausserhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche die andere Vertragspartei nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat oder erhält, oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich, ohne dass der Publikation eine Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung zugrunde liegen würde, allgemein bekannt wurden. Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere zwei Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit bestehen.
InMed ist berechtigt, in Absprache, den Kunden auf ihrer Referenzliste zu führen.
Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB's. Mit der Akzeptanz der AGB's stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in Meggen, Kt. Luzern.
Schlussbestimmungen
InMed behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
